VOLKSBEGEHREN EINTRAGUNGSZEITRAUM: 06. BIS 13. NOVEMBER 2023

Veröffentlicht am: 07.11.2023
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für folgende Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung:

• COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren
• Gerechtigkeit den Pflegekräften!
• Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren

Die Zustimmung zu einem Volksbegehren kann auf folgende Arten gegeben werden:

Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde unabhängig vom Hauptwohnsitz
Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich )
Öffnungszeiten Gemeindeamt Pöndorf im Eintragungszeitraum:

Montag, 06. November 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Dienstag, 07. November 2023, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Mittwoch, 08. November 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 09. November 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Freitag, 10. November 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 11. November 2023, geschlossen,
Sonntag, 12. November 2023, geschlossen,
Montag, 13. November 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Online können Sie eine Eintragung bis Montag, 13. November 2023, 20:00 Uhr, durchführen.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht ) und zum Stichtag 02. Oktober 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte Lichtbildausweis mitnehmen!

Bitte beachten: Wer bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben hat, kann für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
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