FÖRDERUNGEN

Gemeindeförderung für Ausbildungsabschlüsse mit ausgezeichnetem Erfolg

Die Gemeinde Pöndorf gewährt eine Förderung in Höhe von € 100,00 für Abschlüsse mit ausgezeichnetem Erfolg.
Bitte beachten Sie, dass diese Förderung ausschließlich für die folgenden Ausbildungsabschlüsse gilt:

  • Lehrabschluss mit Auszeichnung
  • Reife- bzw. Diplomprüfung mit Auszeichnung
  • Meisterprüfung mit Auszeichnung
  • Studienabschluss mit Auszeichnung

Die Regelung gilt für abgelegte Prüfungen ab 1. Jänner 2009.
Für den Erhalt der Förderung ist ein Antrag beim Gemeindeamt erforderlich dem das Zeugnis beizulegen ist.

>> Ansuchen Ausbildungsabschluss



Geburt eines Kindes

Anlässlich der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern Gutscheine im Wert von € 50,00.



Schulveranstaltungsbeihilfe der Gemeinde

Wenn in einem Schuljahr zwei Kinder oder mehrere Kinder an einer Schulveranstaltung z.B. Wienwoche, Landschulwoche, Schikurs usw. teilnehmen, wird von der Gemeinde Pöndorf eine Förderung in Höhe von € 70,00 gewährt. (ab zwei Kinder - € 70,00; für jedes weitere Kind zusätzlich € 70,00)

Die Förderung wird bis zur Vollendung der Schulpflicht (9. Schulstufe) gewährt. Beide Kinder müssen noch die Pflichtschule besuchen.

>> Schulveranstaltungsbeihilfe



Studienförderung

gültig ab 1.9.2015 und wird an Studentinnen und Studenten mit Hauptwohnsitz in Pöndorf gewährt.

>> Studienförderung

Richtlinen:

  • Gefördert werden Studien mit einem akademischen Abschluss an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule bzw. einer Akademie oder gleichwertigen Ausbildungsstätte im Vollzeitstudium.
  • Die Studienförderung wird bis zum 24. Lebensjahr gewährt.
  • Der Hauptwohnsitz muss mit 31.10. in Pöndorf gemeldet sein
  • Der Nebenwohnsitz muss mit 31.10. im Studienort angemeldet sein.
  • Als Nachweis des Studiums ist eine Inskriptionsbestätigung (des Wintersemesters) vorzulegen
  • Die Höhe der Förderung beträgt € 150,00 und wird mit Ende des Studienjahres (ab Juli) in Form von Einkaufsgutscheinen ausbezahlt.
  • Der Antrag kann bis 31.12. rückwirkend für das vergangene Studienjahr gestellt werden Beispiel: Studienjahr 2022/23, Hauptwohnsitz am 31.10.2022 in Pöndorf, Nebenwohnsitz am 31.10.2022 am Studienort, Antragstellung bis 31.12.2023 möglich.
  • Die Förderung wird nach Maßgabe der im Voranschlag der Gemeinde vorgesehenen Mittel gewährt. Davon kann jedoch kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
  • Die Förderung ist zurückzuzahlen, wenn sich nach Auszahlung des Förderungsbetrages herausstellt, dass diese aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben ausbezahlt worden ist

Gemeindeförderung an die Eltern für Schüler/Innen die das 9. Schuljahr an einer privaten oder ähnlichen Schule besuchen

Die Förderung wird in Höhe des zu entrichtenden Schulgeldes inklusive Kochgeld, Regie- oder Organisationsbeiträge usw. bis zu einem maximalen Betrag von Euro 1.000,-- gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung des Schuljahres aufgrund einer vorzulegenden Schulgeldbestätigung an die Eltern.

>> Ansuchen 9. Schulstufe



Windelgutschein für Mehrwegwindel

Es handelt sich dabei um eine Gemeinsame Aktion der . Abfallverbände, der Gemeinden, des regionalen Fachhandels und des Vereins WIWA (Verein zur Förderung eines nachhaltigen Lebensstiels).

Der Gutschein kann vor der Geburt gegen Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder nach der Geburt gegen Vorlage der Geburtsurkunde beim Gemeindeamt abgeholt werden.
Die Förderung der Gemeinde beträgt € 50,00 für den Windelgutschein des Vereines WIWA. Der Windelgutschein wird von allen teilnehmenden Händlern (zu finden auf www.windelgutschein.at) beim Kauf einer Grundausstattung in Zahlung genommen.