Reisepass - Personalausweis
Personen mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz in Pöndorf können ihren Reisepass und/o
der Personalausweis bequem im Bürgerservice der Gemeinde Pöndorf beantragen.
Bitte beachten Sie:
- Bei Anträgen für mehr als zwei Personen bitten wir um vorherige telefonische (07684 7113-18) Terminvereinbarung mit dem Gemeindeamt.
- Für die Antragstellung müssen alle Personen persönlich anwesend sein - auch Babys und Kinder.
- Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen und ein passendes Passfoto mit.
Die Ausstellung der Dokumente kann bei einer Antragstellung über die Gemeinde mehrere Wochen (meist 3-4 Wochen, im Sommer oft noch länger) dauern. Sollten Sie Ihr Dokument schneller benötigen, können Sie den Antrag direkt bei einer Passbehörde stellen. Passbehörden sind Bezirkshauptmannschaften und Magistrate.
Gut zu wissen: Einen Reisepass können Sie unabhängig von Ihrem Wohnsitz bei jeder Passbehörde in Österreich beantragen.
- Erstausstellung: Passbild, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Gültiger amtlicher Lichtbildausweis
- Verlängerung: Passbild, Alter Reisepass, wenn nicht länger als 5 Jahre abgelaufen
- Ergänzende Unterlagen: Passbild, Heirats- bzw. Scheidungsurkunde bei Namensänderung
- Passbild, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis,
- Ein Reisepass für Kinder kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat.
Beispiele:- Für Kinder, deren Elternteile miteinander verheiratet sind, sind beide vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist.
- Für Kinder, deren Elternteile nicht miteinander verheiratet sind, ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt. Falls die Vertretungsbefugnis (im Falle einer gemeinsamen Obsorge) auch für den Vater gilt, muss er
- Für Kinder aus einer geschiedenen Ehe ist jene Person vertretungsbefugt, auf die die Obsorge übertragen wurde. Die Obsorgebefugnis muss nachgewiesen werden.
(1 Stk, nicht älter als sechs Monate)
Das Foto muss den Passbildkriterien entsprechen – diese finden Sie hier.
- Achtung: Passbilder von Schulfotografen entsprechen oft NICHT den Kriterien
Die erstmalige Ausstellung eines Reisedokuments (1x Personalausweis ODER 1x Reisepass), ist gebührenfrei, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes erfolgt. In diesem Fall beträgt die Gültigkeitsdauer des Dokuments zwei Jahre. Erfolgt die erstmalige Antragstellung jedoch genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer bereits fünf Jahre.
Reisepass:
- Erwachsene € 112,00
- Kinderpass (bis 12 Jahre) € 44,00
Personalausweis (Scheckkarte):
- Erwachsene € 91,00
- Kinder (bis 16 Jahre) € 39,00
Express oder 1-Tages-Express Zustellungen können NICHT am Gemeindeamt beantragt werden.