Pöndorf hat ca. 2 500 Einwohner und liegt auf 574 m Höhe im Hausruckviertel. Die Ausdehnung beträgt von Nord nach Süd 8,2 km und von West nach Ost 10,9 km. Die Gesamtfläche beträgt 50,9 km² davon sind 58 % bewaldet und 37,5 % der Fläche sind landwirtschaftlich genutzt.
Mit 1. Jänner 2019 müssen Eigentümer von Häusern oder Wohnungen in ganz Oberösterreich eine jährliche Pauschale entrichten, wenn die betreffende Wohnung länger als 26 Wochen von keiner Person als Hauptwohnsitz benützt wurde (§ 54 Oö. Tourismusgesetz 2018).
Der Zeitraum kann sich auch durch die Addition von kürzeren Zeiträumen eines Jahres ohne Hauptwohnsitzmeldung ergeben. Die Höhe der Pauschale beträgt pro Jahr
der für Nächtigungen in einer Gästeunterkunft zu entrichtenden Ortstaxe, welche ab 1. Jänner 2019 für jegliche Nächtigungsgäste in allen möglichen Unterkünften € 2,00 beträgt.
Ablauf der Einhebung:
Gemäß § 55 Abs. 4 Oö. Tourismusgesetz 2018 ist die Freizeitwohnungspauschale unaufgefordert und unter Bekanntgabe der Nutzfläche der Freizeitwohnung jeweils bis 1. Dezember an die Gemeinde zu entrichten, welche die Abgabe an das Land abzuführen hat.
Von der Pauschale bleiben 5 % je Wohnung der Gemeinde als Kostenbeitrag für die Einhebung.
Nach § 57 Tourismusgesetz 2018 ist die Gemeinde ermächtigt, durch Beschluss des Gemeinderats einen Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale auszuschreiben und einzuheben. Der Gemeindezuschlag wurde in Pöndorf derzeit noch nicht beschlossen.
In folgenden Fällen liegt keine Freizeitwohnung vor:
An die betroffenen Haus- oder Wohnungseigentümer ergeht ein separates Schreiben.
26 Dez 2020 20:00 Uhr Stefaniball - ABGESAGT! |
16:00 bis 18:00 Uhr.
Voranmeldung:
Tel: 07684 71 13-17
(Alexandra Schmidt)
Amtsblatt: Aktuelle Informationen zum Download
Der Wegweiser durch Ämter & Behörden
Hochwasser-Newsletter abonnieren
Besuche die Gemeinde Pöndorf auf ihrer Facebook-Seite!
Besuche die Pöndorfer Bäuerinnen auf ihrer Facebook-Seite!
Sehenswerte Filme & Videos auf unserem YouTube Kanal