Die Umstellung von den bisherigen Rundfunkgebühren auf den ORF-Beitrag, der ab 1. Jänner 2024 zu
zahlen ist, ist im vollen Gange. Die GIS (künftig ORF-Beitrags Service GmbH ) informiert Sie in diesem
Schreiben umfassend über die Änderungen, die Firmen betreffen.
Allgemeine Informationen für Firmen:
Unternehmen, die bisher bereits Radio- und Fernsehgebühren entrichtet haben, werden von der GIS
mit 31. Dezember 2023 automatisch abgemeldet und abgerechnet.
Das ORF-Beitragsgesetz regelt ab 1. Jänner 2024 die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich neu:
Der ORF-Beitrag fällt dann nur für Betriebsstätten an, die im Vorjahr Kommunalsteuer bezahlt haben.
Alle Informationen finden Sie im angehängten PDF-Dokument.
Der neue ORF-Beitrag: Was haben Firmen zu tun?
zahlen ist, ist im vollen Gange. Die GIS (künftig ORF-Beitrags Service GmbH ) informiert Sie in diesem
Schreiben umfassend über die Änderungen, die Firmen betreffen.
Allgemeine Informationen für Firmen:
Unternehmen, die bisher bereits Radio- und Fernsehgebühren entrichtet haben, werden von der GIS
mit 31. Dezember 2023 automatisch abgemeldet und abgerechnet.
Das ORF-Beitragsgesetz regelt ab 1. Jänner 2024 die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich neu:
Der ORF-Beitrag fällt dann nur für Betriebsstätten an, die im Vorjahr Kommunalsteuer bezahlt haben.
Alle Informationen finden Sie im angehängten PDF-Dokument.
Der neue ORF-Beitrag: Was haben Firmen zu tun?