DER NEUE ORF-BEITRAG: WAS HABEN FIRMEN ZU TUN?

Veröffentlicht am: 21.12.2023
Die Umstellung von den bisherigen Rundfunkgebühren auf den ORF-Beitrag, der ab 1. Jänner 2024 zu
zahlen ist, ist im vollen Gange. Die GIS (künftig ORF-Beitrags Service GmbH ) informiert Sie in diesem
Schreiben umfassend über die Änderungen, die Firmen betreffen.

Allgemeine Informationen für Firmen:
Unternehmen, die bisher bereits Radio- und Fernsehgebühren entrichtet haben, werden von der GIS
mit 31. Dezember 2023 automatisch abgemeldet und abgerechnet.
Das ORF-Beitragsgesetz regelt ab 1. Jänner 2024 die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich neu:
Der ORF-Beitrag fällt dann nur für Betriebsstätten an, die im Vorjahr Kommunalsteuer bezahlt haben.

Alle Informationen finden Sie im angehängten PDF-Dokument.
Der neue ORF-Beitrag: Was haben Firmen zu tun?
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