VERLAUTBARUNG EINTRAGUNGSVERFAHREN VOLKSBEGEHREN

Veröffentlicht am: 14.06.2023
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für folgende Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung:

- NEUTRALITÄT Österreichs JA
- anti-gendern-Volksbegehren
- Verbot für Kinder-Instagram
- Untersuchungsausschüsse live übertragen
- Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung
- Asylstraftäter sofort abschieben
- Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!
- Rettung unserer Sparbücher
- Staatsbürgerschaft für Folteropfer

ACHTUNG! Die Öffnungszeiten am Gemeindeamt wurden etwas verkürzt.

Die Zustimmung zu einem Volksbegehren kann auf folgende Arten gegeben werden:

Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde unabhängig vom Hauptwohnsitz
Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich )
Öffnungszeiten Gemeindeamt Pöndorf im Eintragungszeitraum:

Montag, 19. Juni 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Dienstag, 20. Juni 2023, von 08:00 bis 20:00 Uhr,

Mittwoch, 21. Juni 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Donnerstag, 22. Juni 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Freitag, 23. Juni 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Samstag, 24. Juni 2023, geschlossen,

Sonntag, 25. Juni 2023, geschlossen,

Montag, 26. Juni 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht ) und zum Stichtag 15. Mai 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte Lichtbildausweis mitnehmen!

Bitte beachten: Wer bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben hat, kann für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. LINK
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