Mit Gemeinderatsbeschluss vom 10. September 2009 wurde einstimmig die Gewährung einer Förderung in Höhe von € 100,00 beschlossen für
Die Regelung gilt für abgelegte Prüfungen ab 1. Jänner 2009.
Für den Erhalt der Förderung ist ein Antrag beim Gemeindeamt erforderlich dem das Zeugnis beizulegen ist.
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Anlässlich der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern Gutscheine im Wert von € 40,00.
Vereine haben pro Kopieraktion folgende Kopien frei:
50 Stk A 4 schwarz-weiß Kopien (einseitig oder beidseitig) frei - Kopien ab 50 Stk à € 0,10
10 Stk A 4 Farbkopien (einseitig oder beidseitig) frei - über 10 Stk à € 0,20
10 Stk A 3 schwarz-weiß Kopien (einseitig oder beidseitig) frei - über 10 Stk à € 0,20
10 Stk A 3 Farbkopien (einseitig oder beidseitig) frei - über 10 Stk à € 0,40
Die Subvention von € 70,00 wird gewährt, wenn mindestens zwei Kinder im gleichen Schuljahr an einer Schulveranstaltung teilnehmen. Beide Kinder müssen noch die Pflichtschule besuchen.
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gültig ab 1.9.2015 und wird an Studentinnen und Studenten mit Hauptwohnsitz in Pöndorf gewährt.
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Richtlinen:
Die Förderung wird in Höhe des zu entrichtenden Schulgeldes inklusive Kochgeld, Regie- oder Organisationsbeiträge usw. bis zu einem maximalen Betrag von Euro 1.000,-- gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung des Schuljahres aufgrund einer vorzulegenden Schulgeldbestätigung an die Eltern.
Es handelt sich dabei um eine Gemeinsame Aktion der OÖ. Abfallverbände, der Gemeinden, des regionalen Fachhandels und des Vereins WIWA (Verein zur Förderung eines nachhaltigen Lebensstiels).
Der Gutschein kann vor der Geburt gegen Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder nach der Geburt gegen Vorlage der Geburtsurkunde beim Gemeindeamt abgeholt werden.
Die Förderung der Gemeinde beträgt € 50,00 für den Windelgutschein des Vereines WIWA. Der Windelgutschein wird von allen teilnehmenden Händlern (zu finden auf www.windelgutschein.at) beim Kauf einer Grundausstattung in Zahlung genommen.