Pöndorf hat ca. 2 500 Einwohner und liegt auf 574 m Höhe im Hausruckviertel. Die Ausdehnung beträgt von Nord nach Süd 8,2 km und von West nach Ost 10,9 km. Die Gesamtfläche beträgt 50,9 km² davon sind 58 % bewaldet und 37,5 % der Fläche sind landwirtschaftlich genutzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des Bundesluftreinhaltegesetzes sowohl das punktuelle als auch das flächenhafte Verbrennen von Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen verboten ist. „Materialien“ sind im Sinne dieses Gesetzes sowohl biogene (z.B. Baumschnitt, Grasschnitt, Laub) als auch nicht biogene Materialien (z.B. Altreifen, Gummi, Kunststoffe).
Aufgrund des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes ist auch das Verbrennen von Abfällen bzw. der oben genannten Materialien in Feuerungsanlagen verboten. Dabei werden zum Teil
hochgiftige Substanzen (z.B. Dioxine und Furane) freigesetzt.
Abfallbesitzer haben ihre Abfälle einem zur Sammlung oder Behandlung Berechtigten zu übergeben (§ 15 Abs. 5 AWG 2002).
Zulässig ist das Verbrennen von schädlings- und krankheitsbefallenen biogenen Materialien, sofern sie von einem oder mehreren Schädlingen und Krankheiten im Sinne des § 2 der Oö. Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung (Oö. VVAV) befallen sind (z.B. Buchsbaumzünsler).
Wer gegen diese Verbrennungsverbote verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann, je nach Vergehen, mit einer Geldstrafe bis zu € 8.400,00 bestraft werden.
Keine Termine |
16:00 bis 18:00 Uhr.
Voranmeldung:
Tel: 07684 71 13-17
(Alexandra Schmidt)
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