Förderungsmöglichkeiten
Gemeindeförderung für Ausbildungsabschlüsse mit ausgezeichnetem Erfolg
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 10. September 2009 wurde einstimmig die Gewährung einer Förderung in Höhe von Euro 100,-- beschlossen für:
Lehrabschluss mit Auszeichnung
Reife- bzw. Diplomprüfung mit Auszeichnung
Meisterprüfung mit Auszeichnung
Studienabschluss mit Auszeichnung
Die Regelung gilt für abgelegte Prüfungen ab 1. Jänner 2009
Für den Erhalt der Förderung ist ein Antrag beim Gemeindeamt erforderlich dem das Zeugnis beizulegen ist.
Gewerbeförderung
Ab 1. Jänner des Jahres nach der Betriebsgründung:
im 1. Jahr 50 % des Kommunalsteueraufkommens
im 2. Jahr 40 % des Kommunalsteueraufkommens
im 3. Jahr 30 % des Kommunalsteueraufkommens
im 4. Jahr 20 % des Kommunalsteueraufkommens
im 5. Jahr 10 % des Kommunalsteueraufkommens
Für bestehende Betriebe wird die Förderung bei einer Aufstockung von Arbeitsplätzen gewährt und beträgt 50 % vom zusätzlichen Kommunalsteueraufkommen für die genannten Arbeitsplätze für 3 Jahre. Es wird nur eine zusätzliche Aufstockung von Arbeitskräften gefördert. Bei einem Abbau und einer nochmaligen Aufstockung gibt es bis zum Höchststand, welcher bereits gefördert wurde, keine Mittel.
Für den Erhalt der Förderung ist ein Antrag beim Gemeindeamt erforderlich.
Kopieren im Gemeindeamt
Vereine haben pro Kopieraktion folgende Kopien frei:
- 50 Stk A 4 schwarz-weiss Kopien (eineitig oder beidseitig) frei - Kopien über 50 Stk à € 0,04
- 10 Stk A 4 Farbkopien (einseitig) frei - über 10 Stk à € 0,10
- 10 Stk A 4 Farbkopien (beidseitig) frei - über 10 Stk à € 0,20
- 25 Stk A 3 schwarz-weiss Kopien frei - über 25 Stk à €
- 25 Stk A 3 schwarz-weiss Kopien (beidseitig) frei - über 25 Stk à € 0,15
- 5 Stk A 3 Farbkopien frei - über 5 Stk à € 0,20
- 5 Stk A 3 Farbkopien frei - über 5 Stk à € 0,40
Besamungsbeihilfe für Landwirte
Die Besamungsbeihilfe beträgt pro Erstbesamung € 7,50. Grundlage für die Ermittlung der Stückzahl der geförderten Besamungsscheine ist die "Aktuelle Tierliste des Förderjahres", welche mitzubringen ist. Diese ist selbst vom Internet auszudrucken bzw. bei der Bauernkammer anzufordern.
Schulveranstaltungsbeihilfe der Gemeinde
Die Subvention von € 36,34 wird gewährt, wenn mindestens zwei Kinder im gleichen Schuljahr an einer Schulveranstaltung teilnehmen.
Beide Kinder müssen noch die Pflichtschule besuchen.
Geburt eines Kindes
Anläßlich der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern Gutscheine im Wert von € 40,--.
Förderung für Solaranlagen
Es werden 10 % max. € 220,- von der Landesförderung gewährt. Diese Gemeindeförderung ist an die Landesförderung gebunden. Mitzubringen ist der Zusicherungsbescheid des Landes.