Katastrophenfonds
Das Land Oberösterreich fördert entstandene Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen mit Ausnahme von Hagelschäden und Abschwämmschäden. Es muss über 1 ha geschädigt sein.
Formulare gibt es unter folgenden Link: Katastrophenfonds 56e
Die Behebung von Schäden nach Elementarereignissen wie zum Beispiel an Sachwerten, Gebäuden, Grundstücken, Forststraßen, usw. kann mit dem folgenden Formular angesucht werden:
Katastrophenfonds 56a
Die Anträge sind 30 Tage nach dem Schadensereignis beim Gemeindeamt einzubringen.
Quelle: Gemeinde Pöndorf (08.06.2010)
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